Das zentral gelegene Grundstück verteilt sich auf ca. 691 m². Das Grundstück war bebaut. Eine Neubebauung ist voraussichtlich nach §34 BauGB (Umgebungsbebauung) möglich. Verbindliche Angaben über die Bebaubarkeit können durch eine Bauvoranfrage geklärt werden.
Die Form und Zuschnitt sind aus dem Lageplan ersichtlich.