Wir bieten Ihnen an die Anmietung eines vollständigen zum Hotelbetrieb ausgestatteten Hauses in Köln mit den nachfolgenden, für Sie unverbindlich zusammengestellten Ausstattungsmerkmalen, an. Sehr gute Innenstadtlage in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof und den zugehörigen Verkehrsmitteln sowie zum Wahrzeichen der Stadt, dem Kölner Dom und der Kölner Innenstadt mit ihrem vielfältigen Einkaufs- und Gastronomieangebot.
Nutzbar als Hotelbetrieb, 4 Geschosse mit Staffelgeschoss.
Ausstattung: Küche, Hotellounge und Frühstücksraum
EG Hof : 1 Dreibettzimmer, 1 Vierbettzimmer = 7 Personen
OG. : 5 Doppelzimmer, 2 Einzelzimmer = 12 Personen
OG. : 5 Doppelzimmer , 2 Einzelzimmer = 12 Personen
OG.: 5 Doppelzimmer, 2 Einzelzimmer = 12 Personen
OG. 5 Doppelzimmer, 2 Einzelzimmer = 12 Personen
StG. 4 Doppelzimmer, 1 Dreibettzimmer = 11 Personen
Nutzungsmöglichkeiten insgesamt:
35 Zimmer mit derzeit 66 Gästebetten
6 Zimmer mit derzeit anderweitiger Nutzung
Im Erdgeschoss stehen zwei große Gewerbeeinheiten zur Verfügung.
Eine ehemalige Gastronomie mit Aussenterrasse
voll eingerichtet
WC
Dusche
auf Wunsch auch mit Pantryküche
Alle Angaben in dieser Beschreibung berufen sich auf Auskünfte und Informationen des Eigentümers und/oder Dritter. Eine Haftung/Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
Der Erwerb oder die Anmietung dieses Objekts ist provisionspflichtig für den Erwerber / Mieter. Wir berechnen die üblichen Provisionssätze des 3,57-fachen (incl. 19% Umsatzsteuer) des Netto-Verkaufspreises oder der Netto-Monatsmiete (Grundmiete) bei einer Mietdauer von bis zu 5 Jahren und von 4,76 (incl. 19% Umsatzsteuer) der Netto-Monatsmiete (Grundmiete) bei längeren Vertragsdauern. Die Fälligkeit ist mit Abschluss des Mietvertrags / Kaufvertrags gegeben. Sie ist zahlbar auf ein Konto der Bendix Group GmbH.
Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Exposees und seiner Bedingungen zustande. Sollte Ihnen das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Diese Vorkenntnis ist durch entsprechend geeignete Unterlagen zu beweisen. Erfolgt dies nicht, so bleibt der Kunde provisionspflichtig. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht bzw. unser Angebot für diesen anderen Geschäfts-abschluss ursächlich war.
Unser Exposee sowie alle weiteren Unterlagen sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung bleibt der Empfänger auch dann vollständig provisionspflichtig, wenn ein Dritter das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung soll durch die Parteien durch eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem Willen der Parteien so nah wie möglich kommt, ersetzt werden.